FSBD-Sondermitteilung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der FSBD-Vorstand hat im Nachgang zur Bundesfachbereichskonferenz in Hannover im Februar dieses Jahres ein Rechtsgutachten zum Thema „Rechtsprobleme Verpflichtender Ausweichempfehlungen im Luftraum E“ in Auftrag gegeben.
Dieses wurde von Prof. Dr. jur. Michael Ronellenfitsch, Prof. für Öffentliches Recht i.R. der Juristischen Fakultät Tübingen, erstellt und liegt dem FSBD-Vorstand seit kurzem vor.
Der FSBD-Vorstand hat dieses Gutachten einer gründlichen Analyse unterzogen und für sich bewertet. Nach Abstimmung mit dem GdF-Bundesvorstand wird die GdF alle notwendigen Stellen und Entscheidungsträger innerhalb und außerhalb der DFS über dieses Gutachten unterrichten – und Konsequenzen einfordern.
Im Folgenden sollen nun einzelne Passagen dieses Gutachtens zitiert werden, wohlwissend, dass diese Zitate zum Teil aus dem Zusammenhang gerissen sind. Der FSBD-Vorstand wird zu gegebener Zeit den GdF-Mitgliedern das gesamte Gutachten online zur Verfügung stellen.
Zur Ausarbeitung des Gutachtens wurden Herrn Prof. Dr. jur. Michael Ronellenfitsch vorab schriftlich diverse Fragestellungen übersandt, die als Grundgerüst seiner Arbeit dienen sollten. Zunächst stellt sich die Frage, was die Redewendung „soweit bzw. wenn möglich“ bedeutet?
Dazu Prof. Ronellenfitsch in seinem Gutachten:
„Die Flugsicherung erteilt dabei (bei der visuellen Erfassung möglicher Konfliktflüge, Anm. des FSBD-Vorstands) den mit ihr in Kontakt stehenden Piloten Informationen über den Flugweg nahekommender Ziele, die auf dem Radar angezeigt werden, deren Absichten der Flugsicherung aber nicht bekannt sind. Solche Verkehrsinformationen sollen „wenn möglich“ erteilt werden.
Die Definition des Terminus „wenn möglich“ ist jedoch umstritten. Die DFS und andere Flugsicherungsanbieter verstehen unter „wenn möglich“ – „wenn es die Arbeitslast erlaubt“ und bewerten die Verkehrsinformationen somit also nachrangig gegenüber den anderen Aufgaben der Flugsicherung, also vor allem der sicheren Führung von kontrolliertem Verkehr (ein methodisches Argument aus Kapazitätsgründen).“
FSBD-Mitteilung 12.01.2016
Liebe Mitglieder,
der FSBD-Vorstand möchte Euch mitteilen, dass die GdF neben den internationalen Fachverbänden IFATCA, IFATSEA und IFAIMA nun auch Mitglied im Fachverband IFISA geworden ist. Die IFISA (International Flight Information Service Association) vertritt die Belange unserer Mitglieder aus dem Bereich Flight Information Service auf internationaler Ebene.
Unter dem Motto “To further the professional status of Flight Information Services, to enhance its stature and to promote aviation safety both nationally and internationally” vertritt die IFISA den Berufszweig unserer FIS-Spezialisten mit dem Ziel, die Interessen der Mitarbeiter zu schützen, Verfahren zu standardisieren und zu verbessern. Eine enge internationale Verknüpfung zwischen ICAO, EASA und den nationalen Fachverbänden wird etabliert.
Wir denken, dass es immer gut ist, sich nicht nur auf der nationalen Ebene zu bewegen, vielmehr ist es gerade in einer modernen Flugsicherung unabdingbar sich mit internationalen Kollegen auszutauschen, um gemeinsam etwas zu erreichen. Gerade eine mögliche Zentralisierung der FIS Dienste zeigte uns, dass es in anderen Ländern andere Vorgaben, Verfahren und Vorgehensweisen in Bezug auf die von der ICAO geregelten Vorgaben zur Erbringung eines Flight Information Services gibt. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, uns fachlich in der IFISA zu engagieren um die zukünftigen Entwicklungen mitbestimmen und beeinflussen zu können.
Wer mehr Informationen zur IFISA benötigt, kann sich jederzeit an den FSBD Vorstand FDB/LDM Oliver Wessollek (Oliver.Wessollek@gdf.de) wenden.
Weitere Informationen werden auf der IFISA Homepage unter www.IFISA.info vorgehalten.
Mit besten Grüßen
Euer FSBD-Vorstand
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